Das Zentrale Melderegister (ZMR) ist die vom Bundesministerium für Inneres (BMI) geführte Datenbank aller in Österreich gemeldeten Personen. Gemäß § 16a Abs 5 MeldeG wird nur bestimmten Personen der Zugang zum Zentralen Melderegister gestattet.
Für eine erfolgreiche Abfrage muss die Person eindeutig identifizierbar sein. Es wird daher empfohlen, nach Vorname, Nachname und Geburtsdatum zu suchen. Als Ergebnis erhalten Sie den aktuellen Hauptwohnsitz bzw. bei abgemeldeten Personen den zuletzt gemeldeten Hauptwohnsitz.
Auskunftssperre: Liegt für die gesuchte Person eine aufrechte Auskunftssperre nach § 18 Abs. 2 MeldeG vor, werden keine Adressdaten ausgegeben.
Über das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) lassen sich Sterbedaten (Sterbedatum, Sterbe-Uhrzeit) abfragen – vorausgesetzt, die Person wurde seit dem 1. November 2014 eingetragen oder vollständig nacherfasst.
Zugriff erfolgt über Web oder Schnittstelle.
Der Zugriff auf das ZMR ist gesetzlich eingeschränkt. Gemäß Meldegesetz wird die Abfrageberechtigung nur bestimmten Personen und Organisationen erteilt. Für die Freischaltung sind entsprechende Nachweise erforderlich (z. B. Firmenbuchauszug, Gewerbenachweis oder Berufsnachweis). Zusätzlich muss ein ZMR-Antrag beim Bundesministerium für Inneres eingereicht werden.
Je nach Antragsteller sind unter anderem erforderlich: