Erhalten Sie als Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Notar) oder beteiligte Partei direkten, digitalen Zugriff auf Ihre Verfahrensdaten und die elektronischen Geschäftsregister der österreichischen Gerichtsbarkeit.
Voraussetzungen für den Zugriff
- Anschriftencode: Sie sind mit Ihrem ERV-Anschriftencode (z.B. R123456) im jeweiligen Fall erfasst.
- Eigene Akten: Die Einsicht ist grundsätzlich nur in Ihre eigenen Verfahren möglich.
- Optionale Beschränkungen: Das zuständige Entscheidungsorgan kann den Zugang zu Akten oder Einzeldokumenten technisch beschränken.
Unterstützte Verfahrensgattungen
Zivil-, Zivilrechts- & Exekutionssachen (Zugriff für erste und zweite Parteien sowie deren Vertreter)
- Zivilrechtsverfahren (Bezirks- / Landesgericht)
- Arbeits- und Sozialgerichtliche Verfahren
- Außerstreitige Verfahren (MRG, WEG, WGG, LPG)
- Exekutionsverfahren
- Alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen Rechtssachen
Familie, Pflegschaft & Unterbringung
- Außerstreitige Familienangelegenheiten
- Pflegschaftssachen (Vermögen, Unterhalt, Personensorge, Erwachsenenschutz)
- Heimaufenthaltssachen (Neu)
- Anhaltungen nach dem Unterbringungsgesetz (Neu)
Insolvenzverfahren
- Konkurs- und Konkurseröffnungsverfahren
Verlassenschaften
- Verlassenschaftsverfahren (Exklusiv für Notare als Gerichtskommissäre)
Straf- & Ermittlungsverfahren (Zugriff für Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Sachverständige sowie autorisierte Beteiligte; Einsicht umfasst Stammdaten, Beteiligte, Verfahrensschritte und Entscheidungen)
- Strafverfahren (Bezirks- / Landesgericht)
- Verteidiger mit ERV-Code haben automatischen Zugriff auf Akten ab 01.05.2020 (ältere Akten erfordern eine gerichtliche Freigabe).
- Ermittlungsverfahren (Nur für digital geführte Akten)
- Rechtshilfe, Haft-/Rechtsschutzsachen und sonstige staatsanwaltschaftliche Angelegenheiten
- Bedingte Entlassungen