Login
Manz Applikation

Elektronische Akteneinsicht

Die eAkteneinsicht ermöglicht den digitalen Zugriff auf elektronische Geschäftsregister und Verfahrensdaten der österreichischen Gerichtsbarkeit. Sie macht vertrauliche Akteninhalte für Parteien, Rechtsanwälte und Notare schnell und rechtssicher einsehbar.

Bestellen Zur API-Webseite
Elektronische Akteneinsicht

Überblick

Erhalten Sie als Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Notar) oder beteiligte Partei direkten, digitalen Zugriff auf Ihre Verfahrensdaten und die elektronischen Geschäftsregister der österreichischen Gerichtsbarkeit. 

Voraussetzungen für den Zugriff

  • Anschriftencode: Sie sind mit Ihrem ERV-Anschriftencode (z.B. R123456) im jeweiligen Fall erfasst.
  • Eigene Akten: Die Einsicht ist grundsätzlich nur in Ihre eigenen Verfahren möglich.
  • Optionale Beschränkungen: Das zuständige Entscheidungsorgan kann den Zugang zu Akten oder Einzeldokumenten technisch beschränken.

Unterstützte Verfahrensgattungen

Zivil-, Zivilrechts- & Exekutionssachen (Zugriff für erste und zweite Parteien sowie deren Vertreter)

  • Zivilrechtsverfahren (Bezirks- / Landesgericht)
  • Arbeits- und Sozialgerichtliche Verfahren
  • Außerstreitige Verfahren (MRG, WEG, WGG, LPG)
  • Exekutionsverfahren
  • Alle nicht in ein anderes Register verwiesenen bürgerlichen Rechtssachen

Familie, Pflegschaft & Unterbringung

  • Außerstreitige Familienangelegenheiten
  • Pflegschaftssachen (Vermögen, Unterhalt, Personensorge, Erwachsenenschutz)
  • Heimaufenthaltssachen (Neu)
  • Anhaltungen nach dem Unterbringungsgesetz (Neu)

Insolvenzverfahren

  • Konkurs- und Konkurseröffnungsverfahren

Verlassenschaften

  • Verlassenschaftsverfahren (Exklusiv für Notare als Gerichtskommissäre)

Straf- & Ermittlungsverfahren (Zugriff für Rechtsanwält:innen, Notar:innen, Sachverständige sowie autorisierte Beteiligte; Einsicht umfasst Stammdaten, Beteiligte, Verfahrensschritte und Entscheidungen)

  • Strafverfahren (Bezirks- / Landesgericht)
    • Verteidiger mit ERV-Code haben automatischen Zugriff auf Akten ab 01.05.2020 (ältere Akten erfordern eine gerichtliche Freigabe).
  • Ermittlungsverfahren (Nur für digital geführte Akten)
  • Rechtshilfe, Haft-/Rechtsschutzsachen und sonstige staatsanwaltschaftliche Angelegenheiten
  • Bedingte Entlassungen
WEB, API

Zugriffsmöglichkeiten

Zugriff erfolgt über Web oder Schnittstelle.

Wer darf die elektronische Akteneinsicht (eAE) nutzen?

Für die elektronische Akteneinsicht ist die Zuordnung eines oder mehrerer ERV-Anschriftencodes erforderlich. Im Bestellprozess müssen diese Anschriftencodes angegeben werden und ein Identitätsnachweis erbracht werden.

Dokumente

Screenshots