Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer dient der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Es erfasst die tatsächlichen Eigentümerverhältnisse von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Die Datenführung obliegt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Über MANZ haben Sie direkten Zugriff auf diese behördlichen Registerdaten.
Gemäß § 17 Abs. 2a WiEReG können Verpflichtete sich für die Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer eines Service Providers bedienen. Verpflichtete sind jene in § 9 Abs. 1 WiEReG taxativ aufgezählten Angehörigen von Berufsgruppen, die gesetzlichen bzw. standesrechtlichen Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung unterliegen. Eine widerrechtliche Verwendung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 15 Abs 3 WiEReG stellt ein Finanzvergehen dar.
Zugriff erfolgt über Web oder Schnittstelle.
Für die Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer können sich sogenannte „Verpflichtete“ eines Service Providers wie MANZ bedienen. Verpflichtete sind jene Berufsgruppen, die gemäß Geldwäschebestimmungen den gesetzlichen oder standesrechtlichen Sorgfaltspflichten unterliegen. Für die Beantragung sind Identitäts- und Berechtigungsnachweise erforderlich.
Abfrageberechtigt nach § 9 Abs. 1 WiEReG sind:
Mit * markierte müssen eine Freischaltung bei der zuständigen Gewerbehörde beantragen.